Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
1. Verbrauchsausweis
Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Zulässig bei Bestandsgebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Bauantrag nach 1977.
2. Bedarfsausweis
Beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes – inklusive Bauweise, Anlagentechnik und Dämmstandard.
Erforderlich für alle Neubauten und ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und schlechter Energieeffizienz.
Ich prüfe für Sie, welche Variante vorgeschrieben ist – und erstelle den passenden Energieausweis
rechtskonform nach Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Ihre Vorteile mit meinem Service
✔ Rechtssicherheit
Rechtskonforme Ausstellung nach GEG – Bußgelder bei Verstößen werden vermieden.
✔ Unabhängige Beratung
Auf Wunsch erhalten Sie Hinweise zur Verbesserung der Energieeffizienz – über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.
✔ Schnell & unkompliziert
Kurze Bearbeitungszeit und direkter Versand – auch digital als PDF.
✔ Erfahrung & Fachkompetenz
Als Energieberater mit fundierter Expertise im Gebäudebereich unterstütze ich Sie individuell und zuverlässig.
Sie möchten eine Immobilie verkaufen, vermieten oder benötigen den Ausweis aus einem anderen Grund?
Ich erstelle Ihren Energieausweis schnell, rechtskonform und individuell auf Ihr Gebäude abgestimmt.
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