GEG-Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz

Der GEG-Nachweis ist ein zentraler Bestandteil bei der energetischen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Er dokumentiert den Energiebedarf, die Energieeffizienzklasse sowie die CO₂-Emissionen eines Gebäudes – und ist damit ein unverzichtbares Instrument für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Optimierung der Energieeffizienz.


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft und hat die bisher geltenden Regelwerke EnEV, EEWärmeG und EnEG zusammengeführt. Ziel ist eine ganzheitliche Betrachtung von Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudesektor.


Der GEG-Nachweis wird insbesondere bei folgenden Vorhaben benötigt:

  • Neubauten (Pflicht im Bauantragsverfahren)
  • Umfassenden Sanierungen
  • Erweiterungen oder Nutzungsänderungen bestehender Gebäude


Ich erstelle für Sie den GEG-Nachweis fachgerecht auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung – inkl. aller erforderlichen Berechnungen, Nachweise und Unterlagen.