LEISTUNGEN · FENSTER & LÜFTUNG

Fenster & Lüftungskonzept

Beratung zu energieeffizienten Fenstern und einem schlüssigen Lüftungskonzept – 
damit der Luftaustausch funktioniert und kein Schimmel entsteht.

WARUM GEHÖRT DAS ZUSAMMEN?

Neue Fenster ohne Lüftung gehen schief

Wer neue Fenster mit Uw ≤ 0,95 einbaut, dichtet sein Gebäude radikal ab. Ohne ein passendes Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 entsteht innerhalb weniger Monate Feuchteschaden. Wir planen Fenster und Lüftung als ein Paket – mit Wahl zwischen Fensterfalzlüftern, dezentralen Geräten und einer zentralen kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.

Er richtet sich an:

FÖRDERUNG & KOMFORT

Förderung, Schimmelschutz und 
Wohnkomfort in einem

Fenstertausch ist BEG-förderfähig – wenn die geforderten U-Werte und 
ein Lüftungskonzept eingehalten werden.

0,95

Uw geforderter Wert

Maximal 0,95 W/m²K für die BAFA-BEG-Förderung. Wir prüfen die richtige Verglasung & Rahmenwahl.

DIN

Lüftungskonzept

Pflicht bei mehr als 1/3 Fenstertausch – wir liefern den rechtssicheren Nachweis.

WRG

Wärmerückgewinnung

Lüftungsanlagen mit WRG sparen bis zu 90% Lüftungswärmeverluste – BAFA-förderfähig.

Wenn Sie Ihr Gebäude effizient modernisieren und dabei alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen möchten, unterstütze ich Sie gerne – persönlich, unabhängig und kompetent.

Schritte

So läuft Ihre Beratung ab

SIE PLANEN NEUE FENSTER?

Sind Sie sich über das
richtige Lüftungskonzept klar?

Wir prüfen Ihr Gebäude unverbindlich und sagen Ihnen, welche Lüftungsmaßnahme rechtlich nötig und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ich prüfe kostenlos und unverbindlich:

Kontaktieren Sie mich einfach – ich stelle Ihnen gerne eine erste 
Einschätzung zur Verfügung.

B.Sc. Oliver Bothur

Zertifizierter Energieberater (BAFA) für Wohn- und Nichtwohngebäude

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich überhaupt ein Lüftungskonzept?

In den meisten Sanierungsfällen ja. Die DIN 1946-6 schreibt einen rechnerischen Nachweis immer dann vor, wenn die Luftdichtheit des Gebäudes wesentlich verändert wird. Die einfache Faustregel lautet: Wer mehr als ein Drittel der Fenster austauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche neu eindeckt, braucht ein Konzept. Die Notwendigkeit eines Lüftungskonzepts bei Neubauprojekten bzw. wesentlichen Sanierungen ist eine zentrale Säule der Norm, die Lüftung zum Feuchteschutz muss weiterhin immer sichergestellt und nutzerunabhängig sein. „Nutzerunabhängig“ bedeutet: Der Schutz darf nicht vom Lüftungsverhalten der Bewohner abhängen, auch im Urlaub muss der Mindestluftwechsel laufen. Selbst wenn die Pflicht in Ihrem Fall nicht greifen sollte, lohnt sich das Konzept zur Absicherung gegen Schimmelschäden und spätere Mängelansprüche.

Die Kosten hängen vom gewählten System ab:

  • Fensterfalzlüfter oder feuchtegesteuerte Außenwandluftdurchlässe (ALD) als Mindestmaßnahme: ca. 20 bis 50 Euro pro Stück – oft die wirtschaftlichste Lösung bei Bestandsfenstern
  • Dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärrückgewinnung: Preis je nach Anzahl und Gebäudegröße sehr variabel – überwiegend im Bestand eingesetzt
  • Zentrale Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung: individuell kalkuliert – primär beim Neubau oder bei Kernsanierungen

Welche Variante in Ihrem Fall passt, hängt von Grundriss, Sanierungstiefe und Komfortanspruch ab. Im Erstgespräch klären wir, was rechtlich genügt und was sich wirtschaftlich rechnet.

Ja, über die BAFA im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen. Mit iSFP gibt es 20 Prozent Zuschuss auf bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit, ohne iSFP 15 Prozent Zuschuss auf bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung: Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, die Fenster müssen einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/m²K erreichen, und die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein. Wer den Tischler vorher unterschreiben lässt, verliert den Anspruch komplett. Auch Umfeldmaßnahmen wie Rollläden, Raffstores und sommerlicher Wärmeschutz sind im Rahmen des Fenstertauschs förderfähig.

Hier sind zwei Werte zu unterscheiden, die oft verwechselt werden. Uw ist der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters (Glas + Rahmen + Randverbund), Ug nur der Wert der Verglasung. Für die Förderung ist immer der Uw-Wert maßgeblich.

  • GEG-Mindestanforderung beim Fenstertausch im Bestand: Uw ≤ 1,3 W/m²K
  • BAFA-Förderung: Uw ≤ 0,95 W/m²K
  • Praxiswert moderner 3-fach-Verglasung: 0,7 bis 0,9 W/m²K

Vorsicht bei Billigangeboten: 2-fach-Verglasung erreicht typischerweise nur Uw 1,1 bis 1,3 und ist nicht förderfähig. Ich prüfe für Sie die Herstellerdatenblätter, bevor Sie den Auftrag erteilen, damit die Förderfähigkeit am Ende auch wirklich anerkannt wird.

Der häufigste Fehler: neue dichte Fenster in eine ungedämmte Außenwand einbauen, ohne Lüftungskonzept. Dann verlagert sich der Taupunkt von den Fenstern in die Wand, und Schimmel bildet sich genau an den kältesten Stellen. Drei Maßnahmen schließen das Risiko praktisch aus:

  1. Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 mit nutzerunabhängiger Lösung (Fensterfalzlüfter, dezentrale oder zentrale Lüftung)
  2. Prüfung, ob die Fassade parallel gedämmt werden sollte, damit die Wand wärmer als der Taupunkt bleibt
  3. Saubere Montage nach RAL mit luftdichten Anschlussfugen innen und schlagregendichten außen

Bei der Ausführungsbegleitung schaue ich genau auf diese Punkte, weil die teuersten Fenster nichts wert sind, wenn die Anschlüsse falsch ausgeführt werden.

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