LEISTUNGEN · ENERGIEAUSWEIS

Energieausweise

Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Verkauf, Vermietung und Neubau – 
rechtssicher, schnell und mit allen Pflichtangaben gemäß GEG. Wir übernehmen die Erstellung des Energieausweises als Entwurf für die Banken zwecks Finanzierung, damit klar ist, welche Energieklasse das Haus nach der Sanierung erreicht.

ENERGIEAUSWEIS

Welcher Energieausweis ist für Sie Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, wann welcher Ausweis ausgestellt werden muss. Die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis hängt von Baujahr, Gebäudegröße und Nutzungsart ab. Bei Nichtvorlage beim Kauf oder der Vermietung drohen Bußgelder bis 10.000 €.

Ein Energieausweis ist Pflicht bei:

PFLICHTANGABEN & AUSSAGEKRAFT

Schnell, rechtssicher, ohne versteckte Kosten

Beim Verkauf droht ohne gültigen Energieausweis ein Bußgeld bis 10.000 €. Wir liefern in 5 Werktagen.

5T

Schnelle Ausstellung

Verbrauchsausweis innerhalb von 5 Werktagen, Bedarfsausweis innerhalb von 10 Werktagen.

10

10 Jahre gültig

Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig – außer Sie sanieren grundlegend, dann lohnt ein neuer.

GEG

GEG-konform

Erstellung nach den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes – inkl. CO₂-Angabe.

Wenn Sie Ihr Gebäude effizient modernisieren und dabei alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen möchten, unterstütze ich Sie gerne – persönlich, unabhängig und kompetent.

Die nächsten Schritte

So läuft der Prozess zum Energieausweis ab

VERKAUF ODER VERMIETUNG GEPLANT?

Welcher Ausweis ist
in Ihrem Fall Pflicht?

Das Gesetz unterscheidet streng. Wir prüfen Ihre Situation und nennen 
Ihnen den richtigen Ausweis – verbindlich und kostenfrei.

Ich prüfe kostenlos und unverbindlich:

Kontaktieren Sie mich einfach – ich stelle Ihnen gerne eine erste 
Einschätzung zur Verfügung.

B.Sc. Oliver Bothur

Zertifizierter Energieberater (BAFA) für Wohn- und Nichtwohngebäude

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Energieausweis?

Die Preise unterscheiden sich klar nach Typ. Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten üblicherweise zwischen 500 und 800 Euro. Mehrfamilienhäuser werden individuell kalkuliert – abhängig von der Komplexität des Gebäudes und davon, welche Planungs- und Gebäudedaten bereits vorliegen. Bei mir bekommen Sie vorab einen Festpreis, keine versteckten Zusatzkosten. Und eine Warnung: Die Verbraucherzentrale warnt vor Billigangeboten unter 70 Euro, die häufig Mängel aufweisen. Für die Richtigkeit solcher Energieausweise haftet letztlich der Eigentümer. Ein fehlerhafter Ausweis ist im Verkaufsfall ein echtes Risiko, weil er später als Mangel ausgelegt werden kann.
Der Bedarfsausweis ist bei kleinen, älteren Wohngebäuden zwingend vorgeschrieben. Bedarfsausweis-Pflicht besteht bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, Baujahr vor 1977 und ohne Sanierung auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977. Für alle anderen Wohngebäude haben Sie die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bei Neubauten und nach umfangreichen Sanierungen ist ohnehin immer der Bedarfsausweis erforderlich. Im Erstgespräch prüfen wir Ihren Fall verbindlich, damit Sie nicht den falschen Typ bestellen und später nachbessern müssen.
Bei einem Verbrauchsausweis mit vollständigen Verbrauchsdaten (drei aufeinanderfolgende Jahre, idealerweise Heizkostenabrechnungen) reichen meist 3 bis 5 Werktage. Ein Bedarfsausweis braucht etwas länger, weil eine Vor-Ort-Begehung oder eine vollständige Bauteilaufnahme nötig ist, in der Regel 1 bis 2 Wochen nach der Datenaufnahme. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen, weil zum Beispiel ein Notartermin oder eine Anzeige bei Immoscout24 ansteht, sagen Sie das beim Erstgespräch. Express-Slots sind in vielen Fällen möglich.
Die Bußgelder im Gebäudeenergiegesetz sind kein Papiertiger. Bis zu 10.000 Euro drohen bei Nichtvorlage, unvollständiger Vorlage oder falschen Angaben im Energieausweis sowie bei fehlenden Pflichtangaben im Inserat (§ 108 GEG), bis zu 50.000 Euro bei anderen schwerwiegenden Verstößen gegen das GEG. Konkret heißt das: Sobald Sie inserieren, müssen alle fünf Pflichtangaben (Ausweistyp, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse) in der Anzeige stehen. Bei Besichtigungen ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen, bei Vertragsabschluss eine Kopie zu übergeben. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und mögliche Schadensersatzforderungen, wenn ein Käufer sich auf fehlerhafte Angaben verlässt.
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach muss er erneuert werden, sobald das Gebäude wieder verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Achtung: Auch innerhalb der zehn Jahre verliert ein Ausweis seine Aussagekraft, wenn das Gebäude wesentlich verändert wurde (Heizungstausch, neue Fenster, Dämmung). In diesen Fällen ist eine Neuausstellung sinnvoll, weil eine bessere Effizienzklasse den Immobilienwert direkt erhöht und im Inserat als Verkaufsargument funktioniert.

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