LEISTUNGEN · ENERGIEAUSWEIS
Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Verkauf, Vermietung und Neubau – rechtssicher, schnell und mit allen Pflichtangaben gemäß GEG. Wir übernehmen die Erstellung des Energieausweises als Entwurf für die Banken zwecks Finanzierung, damit klar ist, welche Energieklasse das Haus nach der Sanierung erreicht.
ENERGIEAUSWEIS
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, wann welcher Ausweis ausgestellt werden muss. Die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis hängt von Baujahr, Gebäudegröße und Nutzungsart ab. Bei Nichtvorlage beim Kauf oder der Vermietung drohen Bußgelder bis 10.000 €.
Ein Energieausweis ist Pflicht bei:
PFLICHTANGABEN & AUSSAGEKRAFT
Beim Verkauf droht ohne gültigen Energieausweis ein Bußgeld bis 10.000 €. Wir liefern in 5 Werktagen.
5T
Schnelle Ausstellung
Verbrauchsausweis innerhalb von 5 Werktagen, Bedarfsausweis innerhalb von 10 Werktagen.
10
10 Jahre gültig
Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig – außer Sie sanieren grundlegend, dann lohnt ein neuer.
GEG
GEG-konform
Erstellung nach den aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes – inkl. CO₂-Angabe.
Wenn Sie Ihr Gebäude effizient modernisieren und dabei alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen möchten, unterstütze ich Sie gerne – persönlich, unabhängig und kompetent.
Die nächsten Schritte
Dateneingang
Sie schicken Pläne, Baujahr und Energieverbräuche – oder wir kommen zur Aufnahme vorbei.
Berechnung
Bedarfsausweis nach DIN V 18599, oder Verbrauchsausweis aus 3 Jahren Verbrauchsdaten.
Empfehlungen
Pflichtfeld ‚Modernisierungsempfehlungen‘ – wir formulieren konkret und ohne Floskeln.
Ausstellung & Registrierung
Sie erhalten den Ausweis als PDF, registriert beim DIBt mit gültiger Registriernummer.
VERKAUF ODER VERMIETUNG GEPLANT?
Das Gesetz unterscheidet streng. Wir prüfen Ihre Situation und nennen Ihnen den richtigen Ausweis – verbindlich und kostenfrei.
Ich prüfe kostenlos und unverbindlich:
Kontaktieren Sie mich einfach – ich stelle Ihnen gerne eine erste Einschätzung zur Verfügung.
B.Sc. Oliver Bothur
Zertifizierter Energieberater (BAFA) für Wohn- und Nichtwohngebäude
FAQ
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