LEISTUNGEN · GEG

GEG-Nachweise für das Bauamt

Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise nach dem 
Gebäudeenergiegesetz – für Neubau und Sanierung, prüffähig und rechtssicher.

WAS FORDERT DAS GEG?

Pflichtnachweis bei
jedem Bauantrag

Seit dem Gebäudeenergiegesetz 2023 ist der energetische Nachweis Bestandteil jeder Bauantrags- und Sanierungsanzeige. Geprüft werden Primärenergiebedarf, U-Werte der Hüllfflächen und der sommerliche Wärmeschutz. Wir erstellen den Nachweis im offiziellen Berechnungsverfahren (DIN V 18599). Die Leistung gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Er richtet sich an:

WAS SIE DAVON HABEN

Rechtssicher, prüffähig, in der Bauakte sauber

Wir kennen die Anforderungen Ihres Bauamtes und liefern den Nachweis im Format, das wirklich akzeptiert wird.

GEG

Bauantragstauglich

Nachweis vollständig nach §10 GEG inkl. sommerlichem Wärmeschutz und Anlagenbewertung.

DIN

DIN V 18599

Berechnung im offiziellen Bilanzierungsverfahren – das einzige, das für GEG akzeptiert ist.

Fix

Pauschalpreis

Für Standardprojekte arbeite ich mit klaren Pauschalen – kein Kostenchaos.

Wenn Sie Ihr Gebäude effizient modernisieren und dabei alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen möchten, unterstütze ich Sie gerne – persönlich, unabhängig und kompetent.

Schritte

So läuft Ihre Beratung ab

BAUANTRAG STEHT AN?

Brauchen Sie einen GEG- 
Nachweis – und welchen?

Wir prüfen vorab, welche Nachweise Ihr Bauamt verlangt und wie wir die 
Anforderungen am wirtschaftlichsten erfüllen.

Ich prüfe kostenlos und unverbindlich:

Kontaktieren Sie mich einfach – ich stelle Ihnen gerne eine erste 
Einschätzung zur Verfügung.

B.Sc. Oliver Bothur

Zertifizierter Energieberater (BAFA) für Wohn- und Nichtwohngebäude

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Bin ich GEG-pflichtig?

In den allermeisten Fällen ja. Nach GEG 2024 ist die Anwendung der DIN V 18599 für alle Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend. Konkret heißt das: Jeder Neubau braucht einen GEG-Nachweis, und zwar als Bestandteil des Bauantrags. Im Bestand greift die Pflicht, sobald genehmigungspflichtig saniert wird oder größere Bauteile (Außenwand, Dach, Fenster, oberste Geschossdecke, Kellerdecke) verändert werden. Ausgenommen sind in der Regel reine Nutzungsänderungen ohne bauliche Eingriffe sowie unbeheizte Gebäude. Beim Erstgespräch klären wir verbindlich, was Ihr Bauamt für Ihr konkretes Vorhaben verlangt.
Für Standardprojekte arbeite ich mit klaren Pauschalen. Ein GEG-Nachweis für ein Einfamilienhaus liegt je nach Komplexität meist zwischen 1.300 € und 2.000 €, Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude werden individuell kalkuliert. Sie wissen vorab, was am Ende auf der Rechnung steht. Anders als bei der geförderten Energieberatung handelt es sich beim GEG-Nachweis um eine baurechtliche Pflichtleistung, die nicht über die BAFA bezuschusst wird. In Kombination mit einer Förderberatung lässt sich der Aufwand jedoch teilweise koppeln.
Bei vollständigen Unterlagen rechne ich für ein Einfamilienhaus mit etwa 5 bis 10 Werktagen ab Auftragserteilung. Mehrfamilien- und Nichtwohngebäude brauchen länger, weil mehr Zonen, Anlagenstränge und Bauteile zu bilanzieren sind. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen (z. B. Fristen beim Bauamt oder Fördergeber), sagen Sie das im Erstgespräch. In dringenden Fällen lassen sich Express-Slots einplanen.
Für die Berechnung nach DIN V 18599 brauche ich: maßstäbliche Architekturpläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), die Bauteilaufbauten mit U-Werten oder zumindest die geplanten Dämmstärken, Angaben zur Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, ggf. PV-Anlage und Speicher), Lageplan mit Verschattungssituation und bei Bestandsbauten zusätzlich Fotos oder Bauakten. Falls einzelne Angaben fehlen, arbeiten wir mit normgerechten Standardwerten oder klären die Lücken direkt mit Ihrem Architekten.
Nein, das sind zwei verschiedene Niveaus. Der GEG-Nachweis weist nur die gesetzliche Mindestanforderung nach (im Neubau entspricht das ungefähr dem ehemaligen Effizienzhaus 55). Für die KfW-Förderung als Effizienzhaus 40 oder EH 40 NH brauchen Sie ein deutlich besseres Energieniveau, eine separate Bestätigung zum Antrag (BzA) und einen gelisteten Energieeffizienz-Experten, der das Vorhaben über die gesamte Bauphase begleitet. Die gute Nachricht: Beide Nachweise basieren auf derselben Berechnungsgrundlage (DIN V 18599), sodass ich GEG- und KfW-Nachweis kombiniert erstellen kann, ohne die Bilanz zweimal aufzustellen.

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